Die Ausbildung zum Diätologen bzw. zur Diätologin erfolgt an Fachhochschulen in Österreich & umfasst 6 Semester. Nach erfolgreicher Absolvierung des Studiums erlangen die AbsolventInnen die gesetzliche Berufsberechtigung & dürfen die Berufsbezeichnung "Diätologe" bzw. "Diätologin" tragen.
DiätologInnen besitzen demnach die Fähigkeit nach neuesten, wissenschaftlich fundierten und evidenzbasierten Erkenntnissen der Ernährungsmedizin zu arbeiten & KlientInnen ganzheitlich & individuell zu betreuen.
Wie aus unten stehendem Gesetzesauszug herausgeht, ist DiätologInnen gesetzlich das Recht vorbehalten, Menschen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen (zB bei Vorliegen von Erkrankungen) ernährungstherapeutisch zu betreuen.
>> Der Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst umfasst die eigenverantwortliche Auswahl, Zusammenstellung & Berechnung sowie die Anleitung & Überwachung der Zubereitung besonderer Kostformen zur Ernährung Kranker oder krankheitsverdächtiger Personen nach ärztlicher Anordnung einschließlich der Beratung der Kranken oder ihrer Angehörigen über die praktische Durchführung ärztlicher Diätverordnungen innerhalb & außerhalb einer Krankenanstalt; ohne ärztliche Anordnung die Auswahl, Zusammenstellung & Berechnung der Kost für gesunde Personen & Personengruppen oder Personen & Personengruppen unter besonderen Belastungen (zB Schwangerschaft, Sport) einschließlich der Beratung dieser Personenkreise über Ernährung. <<